Fokus ausschließlich auf Bankbetrug & Kontomissbrauch

Bankbetrug, Phishing oder unautorisierte Abbuchung? Wir setzen Ihren Anspruch gegen die Bank durch.

Spezialisiert auf nicht autorisierte Zahlungen (§ 675u BGB). Kostenlose Ersteinschätzung durch Ihren spezialisierten Rechtsanwalt – bundesweit.

Jede Stunde zählt – Ansprüche gegen die Bank sind nach 13 Monaten ausgeschlossen.

Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung Transparentes Festpreisangebot Bundesweit tätig

Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.

Zugelassene Rechtsanwaltskanzlei · RAK Frankfurt am Main
Kostenlose & unverbindliche Ersteinschätzung
Keine Vorkasse
Bundesweit tätig

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Die meisten Betroffenen erleben denselben Ablauf – und stehen dann vor einer Bank, die abwiegelt.

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Unbekannte Abbuchungen auf Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte, die Sie nie veranlasst haben.
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Sie haben auf eine gefälschte SMS, E-Mail oder Bank-App reagiert – und plötzlich war Geld weg.
🏦
Die Bank weigert sich zu erstatten und wirft Ihnen „grobe Fahrlässigkeit“ vor.
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Ihre Karte wurde über Apple Pay / Google Pay auf einem fremden Gerät missbraucht.

So läuft es ab

Drei Schritte – der erste ist kostenlos und unverbindlich.

1

Fall in 2 Minuten schildern

Formular ausfüllen oder direkt ein kostenloses Erstgespräch buchen.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sagen Ihnen ehrlich, wie wir Ihre Aussichten einschätzen, plus ein transparentes Kostenangebot.

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Sie entscheiden in Ruhe

Ohne Druck, ohne versteckte Kosten.

Ihre Bank hat die Erstattung abgelehnt?

Viele Banken berufen sich pauschal auf „grobe Fahrlässigkeit“ – doch die Beweislast dafür trägt die Bank (§ 675w BGB), nicht Sie. Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Anspruch trotzdem durchsetzbar ist.

Ablehnung kostenlos prüfen lassen

Bewertungen unserer Mandanten

Verifizierte Bewertungen für Rechtsanwalt Gökbuget · Kanzlei Gökbuget Legal auf anwalt.de

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Erfolgschance in 2 Minuten prüfen

Zwei kurze Fragen. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.

Frage 1 von 2Fast geschafft!
Wie viel Geld haben Sie durch den Betrug verloren?

Ihre Rechte – einfach erklärt

Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.

Wann haftet die Bank – wann Sie?

Zahlung nicht von Ihnen autorisiertBank muss voll erstatten (§ 675u BGB)
Einfache FahrlässigkeitHaftung begrenzt – i.d.R. max. 50 €
Grobe FahrlässigkeitNur wenn die Bank sie beweist (§ 675w BGB) – das gelingt oft nicht
§ 675u BGB

Die Bank muss erstatten

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.

§ 675w BGB

Die Bank trägt die Beweislast

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.

EuGH C-70/25

Erst erstatten, dann streiten

Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.

EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.

Kosten

Dreistufig und transparent. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Unverbindlich, klarer Blick auf Ihre Aussichten.

2

Transparentes Kostenangebot

Fester Preis bzw. Pauschale – Sie wissen vorab, was es kostet.

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Rechtsschutzversicherung

Wir prüfen Ihre Deckung und rechnen möglichst direkt mit der Versicherung ab.

In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.

Häufige Fragen

Muss die Bank mein Geld bei Phishing wirklich erstatten?+
Grundsätzlich ja. § 675u BGB verpflichtet die Bank grundsätzlich, nicht autorisierte Zahlungen zu erstatten. Sie kann sich nur entlasten, wenn sie Ihnen nachweisbar grobe Fahrlässigkeit nachweist – und die Beweislast dafür trägt die Bank.
Was ist, wenn die Bank mir grobe Fahrlässigkeit vorwirft?+
Ein pauschaler Vorwurf genügt nicht. Die Bank muss konkret beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ob das zutrifft, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, was genau in der Freigabe angezeigt wurde. Genau das prüfen wir für Sie.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?+
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Mit Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen meist keine oder nur geringe eigene Kosten, sobald Ihre Versicherung die Deckung bestätigt. Ohne RSV bieten wir auf Wunsch ein erfolgsbasiertes Modell an* – Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.
Wie lange dauert es, bis ich im Erfolgsfall mein Geld zurückbekomme?+
Im Erfolgsfall außergerichtlich erfahrungsgemäß etwa 2–6 Wochen. Muss geklagt werden, dauert es je nach Gericht in der Regel mehrere Monate. Wir halten Sie über jeden Schritt informiert.
Ich habe eine TAN freigegeben – habe ich trotzdem eine Chance?+
Oft ja. Entscheidend ist, was in der Freigabe angezeigt wurde und ob die Bank ihre Sicherheitspflichten (starke Kundenauthentifizierung) erfüllt hat. Selbst bei einem Fehler kann die Bank haften. Lassen Sie es kostenlos prüfen.
Wie lange nach dem Vorfall kann ich noch vorgehen?+
Sie sollten nicht autorisierte Zahlungen so früh wie möglich melden. Grundsätzlich gilt eine Frist von 13 Monaten ab Belastung – je schneller Sie handeln, desto besser Ihre Position.

Warum Betroffene uns beauftragen

Sachliche Argumente statt Versprechen.

⚖️

Fokus auf Bankenhaftung

Spezialisierung auf Erstattungsansprüche gegen Banken nach § 675u BGB.

🛡️

Beweislast liegt bei der Bank

Wir setzen konsequent an § 675w BGB an.

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Keine Vorkasse

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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Transparente Kosten

Klares Festpreisangebot, bevor Sie sich entscheiden.

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Bundesweit tätig

Vertretung unabhängig von Ihrem Wohnort.

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Persönlicher Ansprechpartner

Rechtsanwalt Levent Gökbuget, zugelassen bei der RAK Frankfurt.

Ihre Bank ist dabei?

Wir sind bundesweit tätig – hier finden Sie Informationen passend zu Ihrer Bank.

Jetzt handeln – Ihr Anspruch verjährt nicht von selbst

Schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung.

0176 61751563
Mo–Fr 9–18 Uhr
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Rechtsanwalt Levent Gökbuget · RAK Frankfurt am Main